Status: Version 1.0 · Stand 2026-05-28 Diese AGB wurden nach aktuellen Best-Practice-Standards für B2B-Beratungs-/Operator-Leistungen erstellt — unter Berücksichtigung der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), aktueller Rechtsprechung des BGH zu Haftungsklauseln (insbesondere Kardinalpflichten-Doktrin), sowie typischer Muster führender IT-Kanzleien (Härting, Schwenke, GDD-Empfehlungen). Bei besonders komplexen Mandaten (z. B. mit Hochrisiko-Anwendungen nach EU-AI-Act, sensiblen Branchen, oder besonderen Datenkategorien Art. 9 DSGVO) empfiehlt sich eine zusätzliche anwaltliche Einzelprüfung.
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Noorder partners GmbH (im Folgenden „AC” oder „wir”) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde”) über die Erbringung von Leistungen unter der Marke „Autopilot Consulting”.
1.2
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird kein Vertragsverhältnis begründet. Sollte über den Online-Checkout dennoch ausnahmsweise ein Verbrauchervertrag zustande kommen, gelten die Hinweise unter Widerruf.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden — auch bei Kenntnis — nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4
Individuelle Vereinbarungen im Hauptvertrag (z. B. Retainer-Vereinbarung, Konzept-Vereinbarung) gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
2.1
Angebote von AC sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.
2.2
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- (a) schriftliche Bestätigung eines individuellen Hauptvertrags durch beide Parteien, oder
- (b) Abschluss eines Online-Checkouts über Stripe und nachfolgende E-Mail-Bestätigung durch AC.
2.3
Kapazitäts-Vorbehalt: AC erbringt Retainer-Leistungen nur im Rahmen verfügbarer Mandatsplätze. Bei Vollauslastung wird der Kunde auf eine Warteliste gesetzt; der Vertrag tritt erst mit Verfügbarkeit eines Platzes in Kraft. Bereits gezahlte Beträge werden bei Nichtannahme erstattet.
2.4
Unternehmer-Eigenschaft. Über den Online-Checkout werden ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB) angesprochen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmer-Eigenschaft im Bestellprozess — sowohl durch ausdrückliche Erklärung im Checkout-Schritt als auch spätestens durch Angabe einer Firmenadresse und ggf. einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. AC behält sich vor, Bestellungen, die sich nachträglich als Verbrauchergeschäfte herausstellen, rückabzuwickeln; die Hinweise unter Widerruf gelten ergänzend.
§ 3 Leistungsumfang — Autopilot Retainer
3.1 Standard-Leistungen
Der Autopilot Retainer umfasst:
- Ein fester Account-Lead als zentraler Ansprechpartner
- Make-or-Buy-Recherche und Tool-Empfehlungen für KI-Anwendungsfälle des Kunden
- Hosting-Beratung (On-Prem, EU-Cloud, Multi-Modell — neutral)
- Mensch-Final-Review jedes Outputs, der den Kunden erreicht (siehe § 7)
- EU-AI-Act- und DSGVO-Klassifikation der KI-Anwendungen des Kunden
- Sparring zu strategischen Fragen
- Quartals-Review mit dokumentierter Wirkungs-Messung
- Implementations-Begleitung für kleinere Tickets
- Pflege des Mandanten-Profils (Mandant-Memory) im AC-Backend
- Zugriff auf das Kunden-Dashboard mit Status, laufenden Anwendungen, Tickets
3.2 Reaktionszeit
Reaktion auf Anfragen über die vereinbarten Kanäle (Portal, E-Mail, Slack): innerhalb eines Arbeitstags (Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr Berlin).
3.3 Nicht im Standard-Retainer enthalten
- Custom-Builds mit erheblichem Implementations-Aufwand (mehr als ca. 8 Stunden pro Vorhaben)
- Mehr-monatige Implementation-Projekte
- Vollständige Mitarbeiter-Trainings über Einzel-Coaching hinaus
- Hosting-Setup auf Kunden-Seite (Server-Inbetriebnahme, Infrastruktur-Aufbau)
Solche Leistungen können als „Individuelle Projekte” (siehe § 4) gesondert beauftragt werden.
3.4 Bewusst keine Leistungen
AC erbringt grundsätzlich nicht:
- Tagessatz-basierte Standard-Beratung
- Workshop-Formate als Selbstzweck
- Mehrmonatige Strategie-Decks
- Verkauf eigener Tools (AC ist tool-agnostisch)
§ 4 Individuelle Projekte
4.1
Über den Retainer hinausgehende Vorhaben werden als „Individuelle Projekte” auf Basis eines gesonderten Angebots durchgeführt. Sie sind separat zu beauftragen und werden separat abgerechnet.
4.2
Ein „Erstes Konzept” als Einstiegs-Sprint (2–3 Wochen, Pauschalpreis 2.500 € bis 5.000 € zzgl. USt) kann als Eintritt vor Aufnahme eines Retainers vereinbart werden.
§ 5 Vergütung und Zahlung
5.1 Retainer-Pauschale
Die monatliche Retainer-Pauschale beträgt 2.000,00 EUR netto / Monat, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Jahresplan (optional)
Bei jährlicher Vorab-Zahlung beträgt die Vergütung 21.600,00 EUR netto / Jahr (entspricht 1.800,00 EUR / Monat netto, 10% Rabatt) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Jahres-Variante ist im Stripe-Checkout wählbar.
5.3 Zahlungsweg
Standard ist die automatische Abrechnung über Stripe (SEPA, Karte). Auf Wunsch ist Rechnungs-Zahlung mit Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum möglich.
5.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist AC berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.
5.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.6 Preisanpassung
AC kann die Retainer-Pauschale frühestens nach Ablauf von 4 Monaten ab Vertragsbeginn und nachfolgend jeweils einmal jährlich zum Jahreswechsel anpassen, wenn sich die zugrundeliegenden Kostenfaktoren nachweislich verändert haben (insbesondere Personalkosten, Anbieter-Lizenzen, Compliance-Aufwand). Die Anpassung erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 60 Tagen in Textform. Bei einer Erhöhung um mehr als 5% gegenüber dem zuletzt geltenden Preis steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Inkrafttreten der Erhöhung zu. Eine Anpassung nach unten erfolgt entsprechend, sofern sich die Kostenfaktoren nachweislich reduziert haben.
§ 6 Pattern-Bridge — anonymisierte Erkenntnis-Übertragung
6.1 Mechanik
AC nutzt aus den laufenden Mandaten gewonnene Erkenntnisse — vollständig anonymisiert und de-personalisiert — zur proaktiven Empfehlung gegenüber vergleichbaren anderen Kunden. Anonymisierung bedeutet: keine Namen, keine identifizierenden Branchen-/Größen-Kombinationen, keine geschäftsgeheimnis-relevanten Details.
6.2 Beispiel
Wenn ein bestimmtes Tool bei einem Kunden in einer Branche eine messbare Verbesserung gebracht hat, prüft AC, ob das auch für andere Kunden in vergleichbarer Lage relevant ist — und unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag.
6.3 Opt-out
Der Kunde kann der Pattern-Übertragung jederzeit schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@autopilot.consulting widersprechen. Bei Widerspruch werden weder neue Patterns aus dem Mandat des Kunden abgeleitet noch fließen abgeleitete Patterns in Empfehlungen an andere Kunden ein.
6.4 Garantien
- Keine personenbezogenen Daten verlassen das Mandat des Kunden in identifizierbarer Form
- Keine Weitergabe an unbeteiligte Dritte
- Dokumentation jeder Pattern-Übertragung im Mandant-Memory
Details zur datenschutzrechtlichen Ausgestaltung siehe AVV (Anhang B).
§ 7 Mensch-Final-Review (SLA)
7.1 Garantie
Jeder Output, der den Kunden erreicht, wird vor Auslieferung von einem Menschen aus dem AC-Team gegengelesen. Der Output trägt am Ende einen einheitlichen Sign-Off-Block mit:
- Reviewer-Name + Rolle
- verwendete KI-Modelle
- EU-AI-Act-Risk-Klasse
- ggf. Anmerkungen / unbestätigte Quellen / Caveats
7.2 Reaktionszeit
Standard-Turnaround Mensch-Review: innerhalb eines Arbeitstags. Bei Bedarf zusätzlicher Specialist-Review: plus ein weiterer Arbeitstag.
7.3 Nacherfüllung
Stellt sich nach Auslieferung heraus, dass der Output sachlich fehlerhaft oder unvollständig ist, wird AC die Nacherfüllung (Korrektur oder Neulieferung) binnen eines Arbeitstags nach Anzeige durch den Kunden vornehmen — kostenfrei, im Rahmen des Retainers. Weitergehende gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
7.4 Haftungsumfang
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln im Output unterliegen § 13 dieser AGB.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Beginn
Der Retainer beginnt mit dem im Hauptvertrag bzw. im Stripe-Checkout vereinbarten Datum.
8.2 Mindestlaufzeit
Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Retainer ist monatlich kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.
8.3 Jahresplan-Kündigung
Beim Jahresplan ist eine ordentliche Kündigung zum Ende der Jahres-Laufzeit möglich. Vorzeitige Kündigung führt nicht zur Erstattung der für das Jahr bereits gezahlten Pauschale, außer in den Fällen von § 8.4.
8.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- (a) Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als zwei Monatsraten oder mehr als 30 Tagen
- (b) schwerwiegender Verletzung der Vertraulichkeitspflichten
- (c) Insolvenzantrag einer Partei
- (d) anhaltender Verletzung wesentlicher datenschutzrechtlicher Pflichten
- (e) Höhere-Gewalt-Lage über 60 Tage (§ 14)
8.5 Schriftform
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an martin@noorder.partners ausreichend).
8.6 Pflichten nach Kündigung
Nach Vertragsende:
- AC stellt den Zugriff auf das Kunden-Dashboard noch für 30 Tage zur Verfügung (Daten-Export-Fenster)
- Auf Wunsch des Kunden: vollständiger Daten-Export im offenen Format (JSON / Markdown / CSV)
- Nach 30 Tagen Löschung aller Mandanten-Daten gemäß AVV § 7
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1
Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz für KI-bezogene Fragen.
9.2
Der Kunde gewährt AC den für die Leistungserbringung notwendigen Zugang zu Systemen, Daten und Räumlichkeiten — nach individueller Vereinbarung und im Mindest-Rechte-Prinzip.
9.3
Der Kunde reagiert auf Rückfragen von AC innerhalb von zwei Arbeitstagen.
9.4
Der Kunde informiert AC rechtzeitig über regulatorische, strategische oder operative Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten.
9.5
Verzögert sich die Leistungserbringung wegen unterlassener Mitwirkung des Kunden, gerät AC nicht in Annahmeverzug (§ 615 BGB analog); die Retainer-Vergütung bleibt geschuldet. AC weist den Kunden auf konkrete Mitwirkungs-Erwartungen rechtzeitig hin.
§ 10 Geistiges Eigentum
10.1 Kunden-spezifische Ergebnisse
Konzepte, Dokumente, Code und Implementierungen, die AC speziell für den Kunden erstellt, gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. AC verbleibt ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unentgeltliches Mit-Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken (Referenz, Methoden-Weiterentwicklung) — soweit nicht durch § 11 oder § 6 (Pattern-Bridge) ausgeschlossen.
10.2 AC-eigenes Material
Methoden, Frameworks, Prozess-Templates, Code-Bibliotheken und Tools, die AC unabhängig vom Kunden-Mandat entwickelt hat oder entwickelt, bleiben Eigentum von AC.
10.3 Drittmaterial
Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 11 Datenschutz
11.1
Die datenschutzrechtliche Beziehung zwischen Kunde (Verantwortlicher) und AC (Auftragsverarbeiter) ist in einer gesonderten Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geregelt. Die AVV ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung und wird mit Vertragsschluss mit unterzeichnet.
11.2
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV gilt für datenschutzrechtliche Sachverhalte die AVV.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.
12.2
Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende.
12.3
Nicht der Vertraulichkeit unterliegen Informationen, die:
- (a) bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden öffentlich bekannt werden
- (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Mitteilung bekannt waren
- (c) auf Grund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind
12.4
AC darf den Kunden — nach Freigabe durch den Kunden — als Referenz nennen. Ohne ausdrückliche Freigabe ist eine namentliche Referenz unzulässig.
§ 13 Haftung
13.1 Unbeschränkte Haftung
AC haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- soweit AC eine Garantie übernommen hat
13.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Orientierung gilt der im Schadensjahr vom Kunden gezahlte Jahresbetrag, in jedem Fall jedoch mindestens 24.000 EUR — ohne dass dies eine Obergrenze für vertragstypische höhere Schäden darstellt, soweit diese im Einzelfall nachgewiesen werden.
13.3 Ausschluss
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
13.4 KI-Outputs und Letztverantwortung
AC verantwortet die ordnungsgemäße Durchführung des Mensch-Final-Reviews einschließlich des dokumentierten Sign-Offs. Die operative Umsetzung von Empfehlungen und der Einsatz von Outputs in geschäftskritischen Prozessen liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Geschäftsausfälle aus eigenständiger Verwertung von KI-generierten Inhalten durch den Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.5 Verjährung
Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz — hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13.6 Mitverschulden
Bei Mitverschulden des Kunden — insbesondere unterlassener Mitwirkung (§ 9), Nichtanzeige offensichtlicher Mängel oder Weiterverwendung erkannt fehlerhafter Outputs — reduziert sich die Haftung von AC entsprechend dem Verursachungsbeitrag des Kunden.
§ 14 Höhere Gewalt
14.1
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten. Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
- Naturereignisse außergewöhnlichen Ausmaßes
- Krieg, Terror, Aufruhr
- Behördliche Anordnungen, Embargos, Sanktionen
- Pandemien und damit verbundene Beschränkungen
- Längerfristige Ausfälle (>72 Stunden) wesentlicher Sub-Verarbeiter oder Internet-Infrastruktur, soweit nicht durch redundante Maßnahmen verhinderbar
- Schwerwiegende Cyber-Angriffe gegen Sub-Verarbeiter, die deren Leistungsfähigkeit unterbrechen
14.2
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkung der höheren Gewalt sowie über das Wegfallen der Behinderung.
14.3
Bei Andauern über 60 Tage besteht für beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten; im Voraus gezahlte, nicht erbrachte Leistungen sind anteilig zu erstatten.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
15.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.3 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist Hamburg — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und § 38 ZPO einer Vereinbarung nicht entgegensteht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.5 Sprache
Verbindliche Sprache ist Deutsch. Übersetzungen sind unverbindlich.
Stand der AGB: 2026-06-03 · Version 1.1 (Draft, anwaltlich noch nicht geprüft) — Änderungen gegenüber v1.0: § 1.2 Cross-Ref auf Widerruf, neue § 2.4 (Unternehmer-Eigenschaft im Checkout).